Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wierlemann & Partner GmbH

 

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ge-schäftsbeziehungen, wenn der Vertragspartner den Bestimmungen des kaufmänni-schen Verkehrs unterliegt.
  2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Ver-tragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei Preisen und Abbildungen im Online-Shop. Zwischenverkäufe sind vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware bei uns erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzu-nehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Zusendung einer Auftragsbe-stätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbar-keit der Leistung informiert und die Gegenleistung, soweit bereits erbracht, unverzüg-lich zurückerstattet.
  4. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Käufer eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 3 Lieferbedingungen

  1. Lieferung und Berechnung erfolgen auf Basis der am Versandtag gültigen Preise und Versandbedingungen. Als Versandtag der Ware gilt der Tag, an dem die Ware dem Spediteur übergeben oder durch uns dem Käufer ausgeliefert wurde.
  2. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung oder Lieferschein und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zu-fälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe oder beim Versendungs-kauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käu-fer über.
  3. Die gelieferte Ware ist bei der Annahme unverzüglich auf Transportschäden oder sonstige sichtbare Schäden zu untersuchen und im Schadensfall mit einer Anerkennt-niserklärung der Spedition oder eines sonstigen Paketdienstes einzusenden.
  4. Von uns gelieferte Ware ist von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ware mangelhaft ist.
  5. Wird eine Rückgabe vorgenommen, ist dies nur innerhalb von 2 Monaten nach Rech-nungsstellung möglich. Die Ware muss sich dabei zwingend im neuen Originalzustand befinden, und etwaige Reifen dürfen weder montiert oder gefahren worden sein. Die Rücksendung der Ware muss frachtfrei an unser Lager in Sendenhorst erfolgen. Es wird der Lieferpreis gutgeschrieben, weiterhin wird eine Handlingspauschale, in Höhe von 10% des ursprünglichen Warenwertes, zzgl. der entstandenen Versandkosten in Rechnung gestellt. Werden wir mit der Abholung der Ware durch den Käufer beauftragt, hat dieser die entsprechenden zum Tagespreis gültigen Rück-sendungsgebühren zu tragen. Diese werden dann mit dem Gutschriftbetrag verrechnet.
  6. Von uns gelieferte Waren können bis zu 3 Jahren alt sein. DOT-Reklamationen inner-halb dieses Zeitraums, erkennen wir nicht an. Waren, deren Produktionsdatum älter als 3 Jahre ist, allerdings im Artikelstamm ausgezeichnet ist (DOT Kalenderwoche/Jahr), werden ebenfalls nicht als DOT-Reklamation anerkannt.

§ 4 Gewährleistung

  1. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche für von uns gelieferte Waren werden dem Käufer nur in dem Umfang geboten, wie sie auch uns seitens unserer Lieferanten ge-währt werden. Es gelten in jedem Falle nur die Garantie- und Mängelhaftungsbedin-gungen der Herstellerwerke.
  2. Bei Reifenbeanstandungen übernehmen wir die Vermittlung für den Käufer gegenüber der Herstellerfirma.
  3. Ob nach Begutachtung durch den Hersteller eine Beanstandung anerkannt oder abge-lehnt wird, obliegt einzig der Entscheidung des Herstellers. Im Falle einer anerkannten Beanstandung wird die Ware von uns zum Lieferpreis gutgeschrieben. Versandkosten, Montagekosten, mittelbare oder unmittelbare Schäden können nicht ersetzt werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Lieferungen erfolgen gegen Lieferschein und / oder Rechnung mit einem Zahlungsziel von 5 Tagen rein netto.
  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Basislastschrift ohne Skontoabzug. Dazu hat der Käufer uns ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt frühestens zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeits-datum. Der Käufer sichert zu, für die Richtigkeit der Kontoinformationen und die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Verkäufer verursacht wurde.
  3. Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Käufer von weiteren Lieferungen, auch wenn diese bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Kommt der Käufer seiner Zah-lungsverpflichtung auch nach erhaltener Mahnung und Ablauf der gesetzten verlänger-ten Zahlungsfrist nicht nach, behalten wir uns die Einleitung des Inkasso sowie recht-licher Schritte vor.
  4. Wir können ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge eine Liefe-rung gegen Vorkasse per Banküberweisung ohne Skontoabzug auf unser Bankkonto oder per Nachnahme verlangen. Die zum Bestellzeitpunkt gültigen Nachnahmegebüh-ren gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Unsere Fahrer und Vertreter sind in diesem Fall berechtigt, für uns Schecks und Bargeld in Empfang zu nehmen.
  6. Gutschriften und Korrekturrechnungen werden nicht ausgezahlt, sondern mit künfti-gen Bestellungen verrechnet.
  7. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungsforderung ist unbe-stritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.
  2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzugs oder der Gefährdung des Eigentumsanspruches gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  3. Der Käufer ist grundsätzlich berechtigt, die von uns gelieferten Waren weiter zu ver-äußern, jedoch nicht zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Bis zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung tritt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Ab-nehmer mit allen Rechten in voller Höhe an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer im Falle des Zahlungsverzugs verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer anzu-zeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen.
  4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch für die durch die Verarbeitung, Verbin-dung oder Vermischung entstehenden neuen Fabrikate und wir erwerben Miteigentum entsprechend dem Wert der von uns gelieferten Sache einschließlich des Wertes der von uns gelieferten Arbeit. Der Käufer verpflichtet sich, auch die unter Miteigentum stehende Sache für uns entsprechend den Vorschriften des unentgeltlichen Verwah-rungsvertrags mit zu verwahren. Eine wesentliche Verschlechterung in den Verhält-nissen des Käufers oder sein Zahlungsverzug berechtigt uns, den Rücktritt von allen laufenden Verträgen zu erklären und die von uns gelieferten Waren heraus zu verlan-gen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, gelieferte Waren selbst abzuholen.

§7 Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmangements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist unser Geschäftssitz.
  3. Sollten einzelne vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirk-same Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt (salvatorische Klausel).

AGB-Version gültig ab Juli 2014